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Der AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) hat sein Heft 11: Leistungen Building Information Modeling – Die BIM-Methode im Planungsprozess der HOAI Im Januar 2019, somit fast ein Jahr später als wir, seinen Vergütungsansatz auf den Markt gebracht.
Wie wir hat er den Modelldetailierungsgrad (MDG) wegen seiner HOAI-konformität und geringeren Verwechselungsgefahr gegenüber LOD + LOI gewählt. Die Fertigstellungsgrade letzterer stimmen nämlich nicht exakt mit den HOAI-Leistungsphasen überein.
Richtig wird auch im Fazit darauf hingewiesen, dass es vorgezogene Leistungen nicht geben kann, da für die Erbringung der entsprechende Detailierungsgrad fehlt. Eine vertiefte Kostenschätzung kann ohne Planung entsprechender Schärfe nicht erstellt werden.
Die Bewertungen der BIM-Leistungen wird in der Bandbreite von 15 % – 27 % angegeben die mit unseren Ansätzen (25 %) im vergleichbaren Bereich liegen. Bei manchen besonderen Leistungen wird auch auf die Bewertung nach Aufwand verwiesen.
Darauf verwiesen wird wie bei uns, dass zunächst Erfahrungen gesammelt werden müssen und dass das Heft fortgeschrieben wird.
Der EuGH hat am 04.07.2019 entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze EU-Recht verletzen. Was sind nun die Auswirkungen? MEHR ERFAHREN
"Planungsleistungen und Honorare mit BIM", Autoren: Bahnert / Heinrich / Johrendt 2. Halbjahr 2020 erschienen im Kohlhammerverlag. MEHR ERFAHREN
"Der Sachverständige", Jahrgang 45, Ausgabe 7-8/2018, C. H. Beck Aufsatzreihe zu Building Information Modeling (BIM) MEHR ERFAHREN