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Informieren Sie sich an dieser Stelle über unsere Positionen zu zentralen und aktuellen Themen rund um BIM und Honorar.
Mit seinem Urteil C-261/20 vom 18.01.2022 hat der EuGH endlich Klarheit bezüglich der Anwendung des Mindestsatzes im Kontext der HOAI 2013 nach seinem Urteil vom 04.07.2019 geschaffen. Aufstockungsklagen im Kontext der HOAI 2013 sind damit wieder möglich.
Einen ersten Überblick dazu geben beck-aktuell und die Kapellmann Rechtsanwälte
Die Pressemitteilung des EuGH zum HOAI Urteil Curia C-261/200.
Stellungnahme zum EuGH-Urteil beim DVP e.V. von Prof. Dr. Eschenbruch von Kapellmann Rechtsanwälte.
Der Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau – (BWK) e.V. gibt als Verbandszeitschrift "Wasser und Abfall" heraus. Im Heft 06 I 2021 wird in der Rubrik Fachliteratur auf unser Buch hingewiesen
Zum Download des Artikels
in Form einer Checkliste vertraglicher Reglungen beim Einsatz von BIM erschienen. Zum Download des Artikels
Der 8. Deutsche Baugerichtstag fand am 21./22. Mai 2021 statt! In Zeiten der Covid-19 Pandemie allerdings nicht als Präsenzveranstaltung, sondern virtuell. Damit die besondere Atmosphäre und Diskussionskultur des Kongresses dennoch bestmöglich gewahrt blieb, wurden die Plenarveranstaltung und die Sitzungen der tagenden Arbeitskreise professionell digital produziert.
Thesenband 2020 mit Kommentar
Thesenband 2021
Nachdem leider der AK Ia – Digitales Planen und Bauen aus organisatorischen Gründen entfallen mußte, nahm ABH-BIM am AK IV Architekten- und Ingenieurrecht teil, um die Positionen der Arbeitsgemeinschaft einzubringen und bei der Thesenfindung, Diskussion und der Erarbeitung der Empfehlungen mitzuwirken. Es war wieder eine sehr gut besuchte Veranstaltung, die trotz virtueller Durchführung, vom ausgiebigen Meinungsaustauch lebte. So konnten in diesem AK 18 Empfehlungen erarbeitet werden.
Zum Download der Empfehlungen
Europarechtswidrigkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI: Rechtssprechung der niederächsischen Justiz.
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STELLUNGNAHME VON ABH AM 19.04.2021 zu den Klinik-Informations-Anforderungen - Grundlagen für die Anwendung der BIM-Methode im Klinikbau. Ziel der Stellungnahme ist es, einen konstruktiven Dialog mit der Fachgruppe Klinikbau zu führen.
Erschienen ist es 08.2020 als drittes Heft der bSD-Schriftenreihe
Hier können Sie die ersten Seiten unseres Skriptes herunterladen.
Zum Download des Vortrags
Die restlichen Seiten senden wir Ihnen gern auf Anforderung zu.
Der EuGH hat am 04.07.2019 entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze EU-Recht verletzen.
Was sind nun die Auswirkungen?
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Der AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.)
hat sein Heft 11: Leistungen Building Information Modeling –
Die BIM-Methode im Planungsprozess der HOAI
Im Januar 2019, somit fast ein Jahr später als wir, seinen Vergütungsansatz auf den Markt gebracht.
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Unsere Position zum BGH-Beschluss: Wie man aus den Fragen des BGH entnehmen kann, hat der EuGH in seinem Urteil nicht alle Fragen eindeutig beantwortet, sodass es dieser Nachfrage bedarf, bevor der BGH sein Urteil spricht.
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Unsere Stellungnahme zum Artikel in BI 9/10 2020 S. 25 ff. von Thomas Poss finden Sie hier als PDF zum Download. ZUM PDF . Erschienen auch als Leserbrief im VBI Magazin 11/12 2020 auf S. 12.
Die Veröffentlichung von Thomas Poss "BIM-Implementierung im TGA-Büro" können Sie unter https://www.vbi.de/vbi-magazin/09-10-2020/ anschauen.
Gern lesen wir von Ihnen, welche Position Sie vertreten und was weiter in den Fokus zu nehmen ist. Nehmen Sie KONTAKT zu uns auf.
Die integrierte Projektabwicklung ist im Bauwesen angekommen: Bei dem im VEK Verlag in der Ausgabe 2/2019 erschienen Artikel wird auf die Optimierung der Projektabwicklung durch Abschluss des Mehrparteienvertrages und kooperative statt konfrontative Zusammenarbeit, dem Partnering, mit seinen Vorzügen dargestellt.
ZUM FACHARTIKEL
Artikel in der DBZ Newsl Nr. 303/2020 „Wie können BIM-orientierte Leistungsbilder in einer überarbeiteten HOAI aussehen?“: Erfreulicherweise befassen sich immer mehr Hochschulen mit BIM und der Honorierung dieser Leistungen, doch ist bei den Autoren nicht immer die erforderliche Erfahrung vorhanden, um dies alles richtig einzuordnen. Dabei ist jedem Fachmann bekannt, dass z.B. ein bidirektionaler Datenaustausch mit der AVA-Software nur bei wenigen Systemen (SIDOUN, Allplan) und bisher gar nicht über IFC gegeben ist. Wissen muss man dazu noch, dass IFC2X3 nicht gleich IFC4 oder gar IFC5 ist. Die Entwicklung geht hier zügig weiter.
Dies veranlasste uns, eine Stellungnahme beim Verlag einzureichen, um die Vergütungssachlage richtig darzustellen.
Die Veröffentlichung und der Zeitpunkt wird gerade geprüft.
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